
PPL (A)
Private Pilot Licence (Part-FCL.200 ff.)
Die PPL (A) ist die Lizenz für Privatpiloten.
Mit dieser Lizenz darfst Du unter Sichtflugbedingungen einmotorige Flugzeuge bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 kg fliegen.
Die Ausbildung ist praxisnah, kompakt und perfekt für Freizeitpilotengeeignet – so kannst du schon bald eigenständig die Freiheit in der Luft genießen.
Alle Fakten zur Lizenz:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Ausbildung beginnen zu dürfen?
Wie läuft die theoretische Ausbildung ab?
Wie läuft die praktische Ausbildung ab?
Auf welchen Flugzeugen findet die Ausbildung statt?
Welche Flugzeuge darf ich mit der PPL(A)-Lizenz fliegen?
Welche Vorteile hat die PPL(A)-Lizenz?
Welche Nachteile hat die PPL(A)-Lizenz?
Wie kann ich meine PPL(A)-Lizenz verlängern?
Kann ich meine PPL(A)-Lizenz um weitere Berechtigungen erweitern?
Was kostet die PPL(A)-Ausbildung?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Ausbildung beginnen zu dürfen?
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Das Mindestalter zum Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre (Mindestalter zum Lizenzerhalt 17 Jahre). Bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
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Mindestens medizinische Tauglichkeit nach Part-MED.B.001 ff.: die fliegerärztliche Untersuchung setzt einen durchschnittlichen Gesundheitszustand voraus, wobei auch eine Sehhilfe meist kein Hindernis ist. Die Tauglichkeit muss zwar erst vor Deinem ersten Alleinflug bescheinigt sein, wir empfehlen jedoch, schon mit dem Beginn der Ausbildung die Voraussetzung zu erfüllen. Du benötigst für den PPL mindestens die Tauglichkeit nach Klasse 2.
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Erklärung über laufende/abgeschlossene Strafverfahren/Ordnungswidrigkeiten
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Fahrregisterauszug des Kraftfahrtbundesamt
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Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG
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Ausbildungsvertrag mit uns
Wir helfen Dir gerne beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare und stehen Dir auch gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Eine passende fliegerärztliche Untersuchungsstelle findest Du auf der Website des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Dabei reicht es, wenn der flugmedizinische Sachverständige (Fliegerarzt) die medizinische Tauglichkeit nach Klasse 2 bescheinigen kann.
Wie läuft die theoretische Ausbildung ab?
Die theoretische Ausbildung findet im Rahmen eines Block-Nahunterrichts in unseren Räumlichkeiten an zuvor festgelegten Terminen an Wochenenden von 10 – 16 Uhr statt.
Je nach Schülerzahl finden diese Blöcke zwei bis drei Mal im Jahr statt. Du kannst gerne bei Bedarf an gleichen Fächern mehrmals teilnehmen.
Insgesamt findet der Theorieunterricht in 100 Einheiten à 45 Minuten statt.
Der Unterricht erfolgt in folgenden prüfungsrelevanten Fächern:
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Navigation
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Meteorologie
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Luftrecht
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Allgemeine Luftfahrzeugkunde
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Grundlage des Fliegens
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Betriebliche Verfahren
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Flugleistung und Flugplanung
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Menschliches Leistungsvermögen
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Kommunikation (inklusive Funksprechzeugnis BZF II)
Du kannst auch schon während der Ausbildung das Funksprechzeugnis BZF I erwerben, damit Du auch Flugplätze anfliegen kannst, auf denen nur Englisch gesprochen wird. Weitere Information dazu findest Du hier (Verlinkung auf Sprachprüfungen).
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung findet die theoretische Prüfung beim LBM RLP statt. Weitere Informationen dazu findest Du hier.
Du darfst schon vor Abschluss der theoretischen Ausbildung mit Deiner praktischen Ausbildung beginnen. Lediglich vor Deinem 1. Alleinflug Überland musst Du die Theorieprüfung vollständig bestanden haben.
Wie läuft die praktische Ausbildung ab?
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden.
In diesen 45 Flugstunden müssen mindestens enthalten sein:
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25 Flugstunden mit Fluglehrer
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10 Flugstunden im Alleinflug, mind. Fünf davon als Überlandflug mit einem Flug, bei dem Du zu zwei anderen Flugplätzen fliegst und dabei mindestens 270 km (150 NM) zurücklegst.
Das praktische Fliegen findet am Flugplatz in Koblenz-Winningen an sieben Tagen in der Woche tagsüber statt. Lediglich nicht ausreichende Wetterbedingungen können einen Flug hin und wieder verhindern.
Wir empfehlen Dir, pro geplanten Termin etwa drei Stunden Zeit einzuplanen. Gerade zu Beginn der Ausbildung ist es sinnvoll, zwei bis drei Termine pro Woche einzuplanen, um Deine praktischen Fähigkeiten zu festigen.
Nachdem Du gelernt hast, das Flugzeug am Boden und in der Luft zu beherrschen und auch sicher zu landen, wirst Du im Rahmen der Ausbildung zum Deinem ersten Alleinflug freigegeben.
Während der praktischen Ausbildung lernst Du u. a.:
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Platzrundenverfahren
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Grenzflugzustände
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Notverfahren
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Planung und Durchführung von Überlandflügen zu einem anderen Flugplatz
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Anflüge auf einen Verkehrsflughafen (z.B. Frankfurt-Hahn oder Köln-Bonn)
Im Rahmen der Ausbildung lernst Du auch andere Flugplätze kennen, z.B. Mainz, Trier, Worms oder Siegerland.
Nachdem Du auch Deine erforderlichen Allein-Überlandflüge und alle Ausbildungsschritte erfolgreich absolviert hast, melden wir Dich zur Prüfung an.
Der Prüfungsflug erfolgt dann mit einem vom LBM RLP bestimmten Prüfer und dauert ca. 90 Minuten.
Auf welchen Flugzeugen findet die Ausbildung statt?
Wir nutzen zur Ausbildung hauptsächlich die Diamond Katana DV20. Die Katana DV20 eignet sich aufgrund ihrer gutmütigen Flugeigenschaften hervorragend zur Anfängerschulung. Du kannst die Ausbildung aber auch auf unserer Socata TB-10 oder TB-20 absolvieren.
Welche Flugzeuge darf ich mit der PPL(A)-Lizenz fliegen?
Die PPL(A)-Lizenz für Flugzeuge berechtigt als verantwortlicher Pilot einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk oder Reisemotorsegler (TMG) im nichtgewerblichen Betrieb nach Sichtflugbedingungen zu führen.
Bei uns erhältst Du im Rahmen der Ausbildung die Berechtigung motorgetriebene Landflugzeuge (SEP(land)) zu fliegen. Du kannst Deine PPL(A)-Lizenz jedoch anschließend auch um die Berechtigungen Reisemotorsegler (TMG) oder Wasserflugzeuge (SEP(sea)) erweitern.
Welche Vorteile hat die PPL(A)-Lizenz?
Die PPL(A)-Lizenz ist eine sogenannte ICAO-Lizenz. Das bedeutet, dass sie von allen Mitgliedstaaten der Welt (fast alle Länder) anerkannt wird. Du kannst mit Deiner PPL(A)-Lizenz also z.B. auch in den USA oder Kanada fliegen (nach einer Anerkennung durch die dortige Luftfahrtbehörde).
Darüber hinaus darfst Du sofort nach Deiner bestandenen Prüfung und dem Erhalt Deiner PPL(A)-Lizenz Flüge mit Passagieren machen.
Die PPL(A)-Lizenz beinhaltet in Deutschland automatisch die Rechte der LAPL(A)-Lizenz. Solltest Du also später einmal z.B. nur noch eine flugmedizinische Tauglichkeit nach den LAPL-Kriterien nachweisen können, kannst Du trotzdem weiter mit Deiner PPL(A)-Lizenz als LAPL(A)-Lizenz fliegen.
Solltest Du später Interesse an einer weiteren Berechtigung, wie z.B. der Nachtflugberechtigung haben, so ist es mit einer PPL(A)-Lizenz einfacher, diese Ausbildungen zu beginnen. Im Rahmen der PPL(A)-Ausbildung erhältst Du nämlich schon die erforderliche Ausbildung in Funknavigation und den Grundlagen des Instrumentenflugs.
Welche Nachteile hat die PPL(A)-Lizenz?
Im Vergleich zur LAPL(A)-Lizenz ist die PPL(A)-Lizenz durch die erhöhte Anforderung an praktischen Ausbildungsstunden teurer. Allerdings verringert sich dieser Unterschied, solltest Du die LAPL(A)-Ausbildung nicht innerhalb von 30 Stunden abschließen können.
Für die PPL(A)-Lizenz benötigst Du eine flugmedizinische Tauglichkeit der Klasse 2. Die Anforderung dieser Klasse ist etwas höher als die der LAPL-Klasse. Solltest Du später jedoch nur noch die LAPL-Flugtauglichkeit besitzen, stellt dies auch kein großes Problem dar (siehe Vorteile der PPL(A)-Lizenz).
Wie kann ich meine PPL(A)-Lizenz verlängern?
Deine PPL(A)-Lizenz ist lebenslang gültig.
Die Klassenberechtigung SEP(land), welche Du bei uns während der Ausbildung erlangst, ist immer für zwei Jahre gültig. Verlängern kannst Du sie für weitere zwei Jahre nach folgenden Anforderungen:
Innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung:
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Mindestens 12 Stunden als Pilot, davon mind. sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC)
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12 Starts und Landungen
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Eine Auffrischungsschulung mit Fluglehrer mit einer Dauer von mindestens einer Stunde, bei der verschiedene Übungen geflogen werden.
Alternativ:
Frühestens drei Monate vor Ablauf der Berechtigung: eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer. Wir haben mehrere Flugprüfer bei uns im Team (Verlinkung auf Team), so dass eine kurzfristig eingeplante Befähigungsüberprüfung kein Problem darstellt. Die Befähigungsüberprüfung dauert ungefähr 45 Minuten und orientiert sich an den Erfordernissen der praktischen PPL(A)-Prüfung.
Ich besitze bereits die SPL-Lizenz, die TMG-Berechtigung oder eine andere Luftfahrer-Lizenz. Wird mir davon etwas für die PPL(A)-Ausbildung anerkannt?
Ja, dies ist möglich. Wir müssen individuell prüfen, wieviel Erfahrung wir Dir vor Beginn Deiner LAPL(A)-Ausbildung anerkennen können. Bitte kontaktiere uns dazu.
Kann ich meine PPL(A)-Lizenz um weitere Berechtigungen erweitern?
Ja, das ist möglich.
Du kannst mit Deiner PPL(A)-Lizenz alle weiterführenden Lizenzen und Berechtigungen erwerben, z.B. die Nachtflug- oder die Instrumentenflugberechtigung.
Auch der Weg zur Fluglehrerausbildung steht Dir mit der PPL(A)-Lizenz offen.
Was kostet die PPL(A)-Ausbildung?
Wenn Du die Ausbildung innerhalb der gesetzlichen Mindestanforderung abschließt, kannst Du ungefähr mit folgenden Kosten rechnen:
Grundgebühr 320,- €
Theorieunterricht 1600,- €
Praktische Ausbildung: 45 Flugstunden Katana DV20 (80PS) 11880,- €
Summe: 13800,- € zzgl. individuellerKosten
Die individuellen Kosten bestehen z.b. aus erforderlichen Lehrmaterialien, Landegebühren sowie den Prüfungsgebühren.
Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%.
Im Preis der Flugstunde sind enthalten: Treibstoff, gesetzl. Versicherungen und das Fluglehrerhonorar.
Unter Flugstunde wird die Zeit vom Losrollen des Luftfahrzeuges von der Parkposition für den
Start (Offblock) bis zur Ankunft auf der Parkposition nach der Landung (Onblock) verstanden.
Der Gesamtpreis muss nicht auf einmal entrichtet werden. Bei Beginn der Ausbildung ist eine
Anzahlung in Höhe von 1.500,- € fällig. Danach werden Abschlagszahlungen je nach
absolvierten Flugstunden fällig.

