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Light Aircraft Pilot Licence / LAPL(A)

LAPL (A)
Light Aircraft Pilot Licence (Part-FCL.100 ff.)

 

Die LAPL (A), Leichtflugzeug-Lizenz, ist der ideale Einstieg für alle, die das Fliegen als Hobby erleben möchten.

 

Mit dieser Lizenz darfst Du unter Sichtflugbedingungen einmotorige Flugzeuge bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 kg fliegen. Du kannst auf Deinen Flügen dann bis zu drei Passagiere mitnehmen.

 

Die Ausbildung ist praxisnah, kompakt und perfekt für Freizeitpilotengeeignet – so kannst du schon bald eigenständig die Freiheit in der Luft genießen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Ausbildung beginnen zu dürfen?
 

  • Das Mindestalter zum Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre (Mindestalter zum
    Lizenzerhalt 17 Jahre). Bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung des
    gesetzlichen Vertreters.

     

  • Mindestens medizinische Tauglichkeit nach Part-MED.B.095 (LAPL): die fliegerärztliche
    Untersuchung setzt einen durchschnittlichen Gesundheitszustand voraus, wobei aucheine Sehhilfe meist kein Hindernis ist. Die Tauglichkeit muss zwar erst vor Deinem ersten
    Alleinflug bescheinigt sein, wir empfehlen jedoch, schon mit dem Beginn der Ausbildung
    die Voraussetzung zu erfüllen.

     

  • Erklärung über laufende/abgeschlossene Strafverfahren/Ordnungswidrigkeiten
     

  • Fahrregisterauszug des Kraftfahrtbundesamt
     

  • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG
     

  • Ausbildungsvertrag mit uns


Wir helfen Dir gerne beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare und stehen Dir auch gerne bei
weiteren Fragen zur Verfügung.


Eine passende fliegerärztliche Untersuchungsstelle findest Du auf der Website des Luftfahrt-
Bundesamts (LBA) (hier mit Link verknüpfen: https://iauskunft.lba.de/AME). Dabei reicht es,
wenn der flugmedizinische Sachverständige (Fliegerarzt) die medizinische Tauglichkeit nach
Klasse 2 bescheinigen kann.

 

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Wie läuft die theoretische Ausbildung ab?


Die theoretische Ausbildung findet im Rahmen eines Block-Nahunterrichts in unseren Räumlichkeiten an zuvor festgelegten Terminen an Wochenenden von 10 – 16 Uhr statt.

Je nach Schülerzahl finden diese Blöcke zwei bis drei Mal im Jahr statt. Du kannst gerne bei Bedarf an gleichen Fächern mehrmals teilnehmen.

 

Insgesamt findet der Theorieunterricht in 100 Einheiten à 45 Minuten statt.

 

Der Unterricht erfolgt in folgenden prüfungsrelevanten Fächern:

  • Navigation

  • Meteorologie

  • Luftrecht

  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde

  • Grundlage des Fliegens

  • Betriebliche Verfahren

  • Flugleistung und Flugplanung

  • Menschliches Leistungsvermögen

  • Kommunikation (inklusive Funksprechzeugnis BZF II)


Du kannst auch schon während der Ausbildung das Funksprechzeugnis BZF I erwerben, damit Du auch Flugplätze anfliegen kannst, auf denen nur Englisch gesprochen wird. Weitere Information dazu findest Du hier (Verlinkung auf Sprachprüfungen).

 

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung findet die theoretische Prüfung beim LBM RLP statt. Weitere Informationen dazu findest Du hier (https://lbm.rlp.de/themen/luftverkehr/flugschueler).

 

Du darfst schon vor Abschluss der theoretischen Ausbildung mit Deiner praktischen Ausbildung beginnen. Lediglich vor Deinem 1. Alleinflug Überland musst Du die Theorieprüfung vollständig bestanden haben.
 

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Wie läuft die praktische Ausbildung ab?


Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden.

 

In diesen 30 Flugstunden müssen mindestens enthalten sein:

  • 15 Flugstunden mit Fluglehrer

  • sechs Flugstunden im Alleinflug, mind. drei davon als Überlandflug mit einem Flug, bei dem Du zu einem anderen Flugplatz fliegst und dabei mindestens 150 km (80 NM) zurücklegst.
     

Das praktische Fliegen findet am Flugplatz in Koblenz-Winningen an sieben Tagen in der Woche tagsüber statt. Lediglich nicht ausreichende Wetterbedingungen können einen Flug hin und wieder verhindern.


Wir empfehlen Dir, pro geplanten Termin etwa drei Stunden Zeit einzuplanen. Gerade zu Beginn der Ausbildung ist es sinnvoll, zwei bis drei Termine pro Woche einzuplanen, um Deine praktischen Fähigkeiten zu festigen.

 

Nachdem Du gelernt hast, das Flugzeug am Boden und in der Luft zu beherrschen und auch sicher zu landen, wirst Du im Rahmen der Ausbildung zum Deinem ersten Alleinflug freigegeben.

Während der praktischen Ausbildung lernst Du u. a.:

 

  • Platzrundenverfahren

  • Grenzflugzustände

  • Notverfahren

  • Planung und Durchführung von Überlandflügen zu einem anderen Flugplatz

  • Anflüge auf einen Verkehrsflughafen (z.B. Frankfurt-Hahn oder Köln-Bonn)
     

Im Rahmen der Ausbildung lernst Du auch andere Flugplätze kennen, z.B. Mainz, Trier, Worms oder Siegerland.

Nachdem Du auch Deine erforderlichen Allein-Überlandflüge und alle Ausbildungsschritte erfolgreich absolviert hast, melden wir Dich zur Prüfung an.

 

Der Prüfungsflug erfolgt dann mit einem vom LBM RLP bestimmten Prüfer und dauert ca. 90 Minuten.
 

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Auf welchen Flugzeugen findet die Ausbildung statt?


Wir nutzen zur Ausbildung hauptsächlich die Diamond Katana DV20. Die Katana DV20 eignet sich aufgrund ihrer gutmütigen Flugeigenschaften hervorragend zur Anfängerschulung. Du kannst die Ausbildung aber auch auf unserer Socata TB-10 oder TB-20 absolvieren.

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Welche Flugzeuge darf ich mit der LAPL(A)-Lizenz fliegen?


Die LAPL(A)-Lizenz für Flugzeuge berechtigt als verantwortlicher Pilot einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk oder Reisemotorsegler (TMG) mit maximal 2.000 kg Abfluggewicht und 3 Passagieren im nichtgewerblichen Betrieb nach Sichtflugbedingungen zu führen.

 

Bei uns erhältst Du im Rahmen der Ausbildung die Berechtigung motorgetriebene Landflugzeuge (SEP(land)) zu fliegen. Du kannst Deine LAPL(A)-Lizenz jedoch anschließend auch um die Berechtigungen Reisemotorsegler (TMG) oder Wasserflugzeuge (SEP(sea)) erweitern.

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Welche Vorteile hat die LAPL(A)-Lizenz?


Die LAPL(A)-Lizenz bietet Dir aufgrund der geringeren Mindeststundenanzahl im Vergleich zur PPL(A)-Lizenz die kostengünstigste Möglichkeit, Flugzeuge bis maximal 2.000 kg Abfluggewicht zu fliegen. Dabei verzichtest Du im Rahmen der Ausbildung lediglich auf die Ausbildung der Bereiche Fliegen nach Funknavigation sowie Instrumenten, alle anderen praktischen Ausbildungserfordernisse werden wie bei der PPL(A)-Lizenz erfüllt.

 

Die theoretische Ausbildung und Prüfung ist identisch zur PPL(A)-Lizenz, so dass eine spätere Umwandlung zur PPL(A)-Lizenz nur einer praktischen Ausbildung bedarf.

 

Auch sind die Anforderung an die medizinische Tauglichkeit geringer als bei der PPL(A)-Lizenz.

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Welche Nachteile hat die LAPL(A)-Lizenz?


​Die LAPL(A)-Lizenz ist lediglich innerhalb der EASA-Mitgliedsstaaten anerkannt. Solltest Du also
z.B. gerne in Großbritannien oder in den USA fliegen wollen, so ist dies mit einer LAPL(A)-Lizenz
nicht möglich.
Um Passagiere mitnehmen zu dürfen, musst Du nach Lizenzerhalt zuerst zehn Stunden als
verantwortlicher Pilot fliegen.

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Wie kann ich meine LAPL(A)-Lizenz verlängern?


​Deine LAPL(A)-Lizenz ist lebenslang gültig. Du musst lediglich dafür sorgen, dass folgende Bedingungen vor Deinem nächsten Flug erfüllt sind:

 

Innerhalb von zwei Jahren vor dem Flug:

  • Mindestens 12 Stunden als verantwortlicher Pilot oder mit Fluglehrer bzw. unter Aufsicht des Fluglehrers

  • 12 Starts und Landungen

  • Eine Auffrischungsschulung mit Fluglehrer mit einer Dauer von mindestens einer Stunde, bei der verschiedene Übungen geflogen werden.


Alternativ:

  • Eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer

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Kann ich meine LAPL(A) Lizenz in eine PPL(A)-Lizenz umwandeln?


​Ja, dies ist problemlos möglich.

 

Die theoretische Ausbildung und Prüfung werden Dir anerkannt.

 

  • Die erforderliche praktische Ausbildung richtet sich nach Deiner fliegerischen Erfahrung und beinhaltet u.a. mind.: einen Allein-Überlandflug, bei dem Du zu zwei anderen Flugplätzen fliegst und Du mindestens 270 km (150 NM) zurücklegst

  • Flugstunden mit Fluglehrern, bei denen Du den Umgang mit Funknavigation erlernst sowie eine Grundausbildung im Instrumentenflug erhältst.

 

Nach erfolgreicher Ausbildung erfolgt dann mit einem vom LBM RLP bestimmten Prüfer ein ca.
90 minütiger Prüfungsflug.

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Ich besitze bereits die SPL-Lizenz, die TMG-Berechtigung oder eine andere Luftfahrer-Lizenz. Wird mir davon etwas für die LAPL(A)-Ausbildung anerkannt?


​Ja, dies ist möglich. Wir müssen individuell prüfen, wieviel Erfahrung wir Dir vor Beginn Deiner LAPL(A)-Ausbildung anerkennen können. Bitte kontaktiere uns dazu.

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Kann ich meine LAPL(A)-Lizenz um weitere Berechtigungen erweitern?


Ja, das ist möglich.


Du kannst mit Deiner LAPL(A)-Lizenz z.B. die Nachtflugberechtigung erwerben. Informiere Dich
hierzu hier. Ebenso ist es für Dich möglich, die TMG- oder SEP(sea)-Berechtigung zu erhalten.


Darüber hinaus kannst Du nach Umwandlung in eine PPL(A)-Lizenz auch alle weiterführenden
Lizenzen und Berechtigungen erwerben.

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Was kostet die LAPL(A)-Ausbildung?


Wenn Du die Ausbildung innerhalb der gesetzlichen Mindestanforderung abschließt, kannst Du ungefähr mit folgenden Kosten rechnen:
 

Grundgebühr 320,- €
Theorieunterricht 1600,- €

Praktische Ausbildung: 30 Flugstunden Katana DV20 (80PS) 7920,- €
 

Summe: 9840,- € zzgl. individuellerKosten

Die individuellen Kosten bestehen z.b. aus erforderlichen Lehrmaterialien, Landegebühren sowie den Prüfungsgebühren. 

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%.


Im Preis der Flugstunde sind enthalten: Treibstoff, gesetzl. Versicherungen und das Fluglehrerhonorar.
 

Unter Flugstunde wird die Zeit vom Losrollen des Luftfahrzeuges von der Parkposition für den
Start (Offblock) bis zur Ankunft auf der Parkposition nach der Landung (Onblock) verstanden.


Der Gesamtpreis muss nicht auf einmal entrichtet werden. Bei Beginn der Ausbildung ist eine
Anzahlung in Höhe von 1.500,- € fällig. Danach werden Abschlagszahlungen je nach
absolvierten Flugstunden fällig.

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