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LAPL (A) - Light Aircraft Pilot Licence

Die LAPL (A) ist der ideale Einstieg für alle, die das Fliegen als Hobby erleben möchten. Mit dieser Lizenz darfst Du unter Sichtflugbedingungen einmotorige Flugzeuge bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 kg fliegen. Du kannst auf Deinen Flügen dann bis zu drei Passagiere mitnehmen. Die Ausbildung ist praxisnah, kompakt und perfekt für Freizeitpiloten geeignet – so kannst du schon bald eigenständig die Freiheit in der Luft genießen.

Alle Fakten zur Lizenz

✈ Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Ausbildung beginnen zu dürfen?

• Das Mindestalter zum Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre (Mindestalter zum Lizenzerhalt 17 Jahre). Bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. • Mindestens medizinische Tauglichkeit nach Part-MED.B.095 (LAPL): die fliegerärztliche Untersuchung setzt einen durchschnittlichen Gesundheitszustand voraus, wobei auch eine Sehhilfe meist kein Hindernis ist. Die Tauglichkeit muss zwar erst vor Deinem ersten Alleinflug bescheinigt sein, wir empfehlen jedoch, schon mit dem Beginn der Ausbildung die Voraussetzung zu erfüllen. • Erklärung über laufende/abgeschlossene Strafverfahren/Ordnungswidrigkeiten • Fahrregisterauszug des Kraftfahrtbundesamt • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG • Ausbildungsvertrag mit uns

✈ Wie läuft die theoretische Ausbildung ab?

• Das Mindestalter zum Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre (Mindestalter zum Lizenzerhalt 17 Jahre). Bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. • Mindestens medizinische Tauglichkeit nach Part-MED.B.095 (LAPL): die fliegerärztliche Untersuchung setzt einen durchschnittlichen Gesundheitszustand voraus, wobei auch eine Sehhilfe meist kein Hindernis ist. Die Tauglichkeit muss zwar erst vor Deinem ersten Alleinflug bescheinigt sein, wir empfehlen jedoch, schon mit dem Beginn der Ausbildung die Voraussetzung zu erfüllen. • Erklärung über laufende/abgeschlossene Strafverfahren/Ordnungswidrigkeiten • Fahrregisterauszug des Kraftfahrtbundesamt • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG • Ausbildungsvertrag mit uns

✈ Wie läuft die praktische Ausbildung ab?

• Das Mindestalter zum Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre (Mindestalter zum Lizenzerhalt 17 Jahre). Bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. • Mindestens medizinische Tauglichkeit nach Part-MED.B.095 (LAPL): die fliegerärztliche Untersuchung setzt einen durchschnittlichen Gesundheitszustand voraus, wobei auch eine Sehhilfe meist kein Hindernis ist. Die Tauglichkeit muss zwar erst vor Deinem ersten Alleinflug bescheinigt sein, wir empfehlen jedoch, schon mit dem Beginn der Ausbildung die Voraussetzung zu erfüllen. • Erklärung über laufende/abgeschlossene Strafverfahren/Ordnungswidrigkeiten • Fahrregisterauszug des Kraftfahrtbundesamt • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG • Ausbildungsvertrag mit uns

✈ Auf welchen Flugzeugen findet die Ausbildung statt?

• Das Mindestalter zum Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre (Mindestalter zum Lizenzerhalt 17 Jahre). Bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. • Mindestens medizinische Tauglichkeit nach Part-MED.B.095 (LAPL): die fliegerärztliche Untersuchung setzt einen durchschnittlichen Gesundheitszustand voraus, wobei auch eine Sehhilfe meist kein Hindernis ist. Die Tauglichkeit muss zwar erst vor Deinem ersten Alleinflug bescheinigt sein, wir empfehlen jedoch, schon mit dem Beginn der Ausbildung die Voraussetzung zu erfüllen. • Erklärung über laufende/abgeschlossene Strafverfahren/Ordnungswidrigkeiten • Fahrregisterauszug des Kraftfahrtbundesamt • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG • Ausbildungsvertrag mit uns

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