|
Alle Piloten, die den Funksprechverkehr
in englischer Sprache abwickeln wollen benötigen neben einer AZF
oder BZF I - Lizenz den ICAO Sprachtest. Luftsportgeräteführer
(UL Piloten) sind davon ausgenommen.
Gemäß § 125 LuftPersV muss
mindestens Level 4 der ICAO Klassifikation nachgewiesen werden
(Level 6: Muttersprachler). Es
werden Erst- und Verlängerungsprüfung unterschieden. Der
Prüfungsumfang ist nahezu identisch.
Die Prüfung besteht aus
dem Teil Hörverstehen und dem Teil Sprachfertigkeiten.
Im Teil Hörverstehen
(ca. 30 Minuten) werden von einem Tonträger acht Texte (bei
Level 4) in englischer Sprache aus der Luftfahrt zweimal
vorgespielt. Aus einem dazugehörigen Prüfungsbogen ist von drei
Möglichkeiten (Multiple-Choice-Verfahren) eine Antwort
zuzuordnen (Mindestens sechs richtige Antworten erforderlich).
Im Teil Sprachfertigkeiten findet ein Dialog (ca. 10 Minuten) in
englischer Sprache statt. Hierzu wird ein Bild aus der Luftfahrt
vorgelegt, welches besprochen wird.
Bei einer
Erstprüfung wird die Prüfung von einer Prüfungskommission (Zwei
Prüfer) abgenommen. Verlängerungsprüfungen können hingegen vor
einem Prüfer abgelegt werden. Dies kann auch in Verbindung mit
einem Checkflug oder Übungsflug erfolgen.
Unsere Flugschule bietet Ihnen Sprachprüfungen
Level 4 und Level 5 an.
| Erstprüfung
|
Level 4: |
95,- Euro
|
Level 5:
135,- Euro |
| Verlängerung
|
Level 4: |
59,- Euro |
|
Alle Piloten, die ihre AZF- oder BZF I
-Lizenzen vor dem 24.09.2008 erworben haben, können noch bis zum
31.12.2010 sofort eine Verlängerungsprüfung Level 4 ablegen. In
allen anderen Fällen ist zunächst eine Erstprüfung notwendig.
| Wiederholungsintervalle: |
PPL, CPL ohne IR: |
4 Jahre (Level 4), |
8 Jahre (Level 5)
|
| |
PPL/IR, CPL/IR, ATPL: |
3 Jahre (Level 4), |
6 Jahre (Level 5) |
Es sind keine Wiederholungsprüfungen mehr
erforderlich, wenn eine Sprachprüfung Level 6 erfolgreich
abgelegt wird. Eventuell vorliegende
Übergangsbescheinigungen sind nur noch bis 31.12.2010 gültig. |