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SPORTPILOT (SPL)

 

 

Sie fliegen 2-sitzige, aerodynamisch gesteuerte Ultralight-Flugzeuge                         bis 472,5 kg max. Abfluggewicht.

Voraussetzungen

Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerhalt, körperliche Tauglichkeit (die fliegerärztliche Untersuchung setzt nur einen durchschnittlichen Gesundheitszustand voraus, wobei auch eine Sehhilfe meist kein Hindernis ist) sowie keine wesentlichen Vorstrafen.

Praktische Ausbildung

Mit der Ausbildung zum UL-Flugzeugführer können Sie bei uns jederzeit beginnen. Vom Gesetzgeber sind 30 Flugstunden, davon 5 Alleinflugstunden, vorgeschrieben

 

In dieser Flugzeit sind enthalten:

Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, Außenlandeübungen mit Fluglehrer, mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit Zwischenlandung, eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen, sowie eine theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten in Notfällen.

Eine Begrenzung der Ausbildungszeit besteht nicht. Eine Flugstunde hat 60 Minuten reine Flugzeit. Die Flugtermine können sie nach Ihren Wünschen planen. Geflogen wird täglich (abhängig von den Witterungsbedingungen behalten wir uns Absagen vor) von 09.00 Uhr bis Sonnenuntergang, maximal bis 21.00 Uhr.

 

Theoretische Ausbildung

Die Theoretische Ausbildung findet in unseren Unterrichtsräumen am Flugplatz Koblenz-Winningen statt. Wir führen jährlich mehrere Theoriekurse durch, wobei der Unterricht jeweils an Wochenenden jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr stattfindet. Andere Termine sind nach Absprache möglich. Es können auch Individuallehrgänge sowie Vollzeitlehrgänge angeboten werden.

Hierbei erfolgt eine Unterweisung in folgenden Fächern: 

- Navigation
- Wetterkunde
- Aerodynamik

- Technik

- Luftrecht
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen

 

Lehrer

Für die Flugausbildung werden Fluglehrer mit hoher Qualität und großer Erfahrung eingesetzt, die von den zuständigen Behörden und Stellen anerkannt und bestätigt sind. Die Koordination obliegt dem Ausbildungsleiter.

 

Funksprechzeugnis

Auch für einen UL-Piloten ist ein Funksprechzeugnis dringend zu empfehlen um die vorhandenen Lufträume uneingeschränkt nutzen zu können.. Sie können es in Deutsch oder Englisch erwerben. Ein gesonderter Kurs ist zeitlich in der Theorie eingebunden, und findet ebenfalls in unseren Räumen statt. Die Kosten für das BZF II (Funksprechzeugnis in Deutsch) betragen 230 € zzgl. Prüfungsgebühr. Die Prüfung wird bei der Regulierungsbehörde  für Post- und Telekommunikation in Köln durchgeführt.

 

Ausbildungskosten (bei optimalem Ausbildungsverlauf)

30  Flugstunden FK 9 (Blockzeit)                                                        €        3.300,-

Theorie (85 Unterrichtsstunden)                                                          €          845,-

Verwaltungsgebühr                                                                           €          200,-

Summe:                                                                                          €       4.345,-

 

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%. 

In den Preisen enthalten sind Flugstunden inkl. Treibstoff, gesetzl. Versicherungen und das Fluglehrerhonorar. Nicht im Preis enthalten sind Lehrmaterial, Funksprechzeugnis, Prüfungsflüge, Prüfungsgebühren und Landegebühren.

Sollten Sie vor der Entscheidung zur Ausbildung einen persönlichen "Eignungstest" wünschen, so führt einer unserer erfahrenen Fluglehrer einen "Schnupperflug" mit Ihnen durch.

Natürlich muss der Gesamtpreis nicht auf einmal entrichtet werden. Bei Beginn der Ausbildung ist eine Anzahlung von 1.000,00 € fällig. Danach werden weitere Abschlagszahlungen je nach absolvierter Flugzeit fällig.

 

Zum Ausbildungsbeginn benötigen wir von Ihnen:
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Passbild
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe            

(Führerscheinkopie als Nachweis ausreichend)

bei Minderjährigen:
- Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter

 

Lizenzerhaltung

Zur Lizenzerhaltung müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monaten 12 Flugstunden, 12 Starts und Landungen sowie einen Übungsflug mit Fluglehrer nachweisen. Hierfür ist es nicht erforderlich, gleich ein eigenes Flugzeug zu kaufen. Sie können jederzeit ein Flugzeug aus unserem Unternehmen zu günstigen Preisen chartern. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unser vorteilhaftes Block-Charter-Angebot hin.

>> Ausbildungsvertrag <<