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Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Motorseglerführer und
Luftschiffführer
die eine Instrumentenflugberechtigung nicht besitzen,
bedürfen zur Durchführung von
Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei
Nacht der Nachtflugberechtigung.
Fachliche
Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung sind,
a) Eine
Berechtigung nach JAR FCL 1
b)
PPL-N zusätzlich die Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge (CVFR).
b)
Die Flugausbildung.
Die Flugausbildung umfasst mindestens fünf
Stunden Nachtflug nach Sichtflugregeln, davon drei Stunden mit
Lehrberechtigtem mit mindestens 1 Stunde Überlandflugnavigation sowie 5
Nachtstarts und 5 Nachtlandungen im Alleinflug.
5
Flugstunden TB 10 Minute 3,77€ =
1131.- €
Verwaltungsgebühr
= 90.- €
Gesamtsumme
= 1221 ,- € inkl. MwSt.
Im Preis
enthalten sind Treibstoff, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen und
das Fluglehrerhonorar. Nicht enthalten sind die anfallenden
Landegebühren.

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