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NACHTFLUGQUALIFIKATION

Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Motorseglerführer und Luftschiffführer

die eine Instrumentenflugberechtigung nicht besitzen, bedürfen zur Durchführung von

Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht der Nachtflugberechtigung.

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung sind,

a)   Eine Berechtigung nach JAR FCL 1

b)   PPL-N zusätzlich die Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge (CVFR).

b)   Die Flugausbildung.

Die Flugausbildung umfasst mindestens fünf Stunden Nachtflug nach Sichtflugregeln, davon drei Stunden mit Lehrberechtigtem mit mindestens 1 Stunde Überlandflugnavigation sowie 5 Nachtstarts und 5 Nachtlandungen im Alleinflug.

 

5 Flugstunden TB 10 Minute 3,77€                                =       1131.- €

Verwaltungsgebühr                                                       =           90.- €

 

Gesamtsumme                                                               =      1221 ,- €  inkl. MwSt.

Im Preis enthalten sind Treibstoff, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen und das Fluglehrerhonorar. Nicht enthalten sind die anfallenden Landegebühren.